Sonstiges

 

Leitfaden zum Vereinsrecht

Der vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben Leitfaden zum Vereinsrecht 2010 kann hier angesehen und runtergeladen werden: Hier klicken!


Vereinsgründung leicht gemacht
So gründen Sie einen Verein

Um einen eigenen (Sport)-Verein zu gründen muss man verschiedene Dinge beachten. Um Ihnen eine Übersicht zur Vereinsgründung zu schaffen, habe wir im Menüpunkt "Links" Angaben zu 2 hilfreichen Internetseiten hinzugefügt. Hier klicken!


Neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten.Das Bundesfinanzministerium hat daher die verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen ("Spendenbescheinigungen") angepasst .

Das Muster können sie hier runterladen: Download


Neue steuerliche Vorgaben für Sportvereine

Anhebung des Übungsleiterfreibetrages
Der Übungsleiterfreibetrag wird von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Übungsleiter bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ihre Tätigkeit bekommen dürfen, ohne dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Die jetzt großzügigere Regelung betrifft eine Vielzahl von Personen, die sich in den verschiedensten Bereichen engagieren. Sie gilt nicht nur für Übungsleiter im Sport und in den Vereinen. Auch Übungsleiter beispielsweise in gemeinnützigen Bildungs- und Kultureinrichtungen oder in sozialen Bereichen profitieren davon.

Einführung einer Aufwandpauschale
Wir führen eine völlig neue steuerfreie Aufwandpauschale für ehrenamtlich Tätige ein. Mit einem Freibetrag in Höhe von 500 Euro wird pauschal der Aufwand, der den ehrenamtlich tätigen Personen durch ihren Einsatz entsteht, abgegolten.

Verbesserung des Spendenabzugs
Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug werden auf einheitlich 20 Prozent der Einkünfte angehoben. Bisher waren es, abhängig vom Empfänger, 5 oder 10 Prozent. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger erheblich höhere Spendenbeträge von der Steuer absetzen, als dies bisher der Fall war.


Vereinfachung des Spendennachweises
Spenden bis 200 Euro können jetzt durch einfachen Bankbeleg nachgewiesen werden.

Anhebung der Besteuerungsgrenze bei wirtschaftlicher Betätigung
Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die so genannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen werden von insgesamt 30.678 Euro Einnahmen im Jahr auf 35.000 Euro angehoben.